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Zulagenberechtigt sind Sie bei einem zu versteuernden Einkommen von unter 20.000 € p.a. (ledig), bzw. 40.000 € p.a. (verheiratet).
Bei einem höheren Verdienst dürfen Sie Ihre VL natürlich trotzdem in einem rentablen Investmentsparplan anlegen. Erst recht, wenn Sie die VL von Ihrem Arbeitgeber geschenkt bekommen.
Dann allerdings ohne staatliche Förderung.
Sie erhalten 20% Zuschuss zu Ihrem eigenen Beitrag.
Und das auf eine jährliche Einzahlung von maximal 400 €, also maximal 80 € Zuschuss.
Zulagenberechtigt sind Sie bei einem zu versteuernden Einkommen von unter 20.000 € p.a. (ledig), bzw. 40.000 € p.a. (verheiratet).
Bei einem höheren Verdienst dürfen Sie Ihre VL natürlich trotzdem in einem rentablen Investmentsparplan anlegen. Erst recht, wenn Sie die VL von Ihrem Arbeitgeber geschenkt bekommen.
Dann allerdings ohne staatliche Förderung.
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Und das auf eine jährliche Einzahlung von maximal 400 €, also maximal
80 € Zuschuss.
Beim monatlichen Investmentsparplan profitieren Sie von fallenden Kursen!
Denn sind die Kurse im Keller, erhalten Sie in dieser Phase für Ihre monatlichen Einzahlung mehr Fondsanteile.
Sie gehen ja schließlich auch tanken, wenn der "Benzinkurs" im Keller ist...
Zu beachten:
6 Jahre einzahlen und dann bis zum Ende des letzten Jahres liegen lassen.
Beim monatlichen Investmentsparplan profitieren Sie von fallenden Kursen!
Denn sind die Kurse im Keller, erhalten Sie in dieser Phase für Ihre monatlichen Einzahlung mehr Fondsanteile.
Sie gehen ja schließlich auch tanken, wenn der "Benzinkurs" im Keller ist...
Zu beachten:
6 Jahre einzahlen und dann bis zum Ende des letzten Jahres liegen lassen.
Ein VL-Investmentsparplan und ein normaler Investmentsparplan unterscheiden sich lediglich in 3 Dingen:
Alle anderen Dinge, die grundsätzlich einen Investmentsparplan ausmachen, sind identisch!
Schauen Sie sich daher bitte auf der folgenden Seite genau an, welche wichtigen Punkte grundsätzlich bei einem Investmentsparplan zu beachten sind:
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Försterstr. 10
46149 Oberhausen
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