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Vermögenswirksame Leistungen (VL/VWL)
Auch wenn Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss in Form von vermögenswirksamen Leistungen zusäztlich zu Ihrem Gehalt bietet, lohnt es sich dennoch für Sie, einen Teil Ihres Gehaltes in VL umzuwandeln.
Der Grund dafür:
Sparen Sie monatlich Vermögen in bestimmte Verträge mit Ihrem Netto an, haben Sie auf diese eingezahlten Beiträge keinen Anspruch auf staatliche Förderung wie z.B. Wohinungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage.
Werden diese monatlichen Beiträge als VL in diese bestimmten Verträge eingezahlt, können Sie sich die staatlichen Förderungen sichern.
Gibt Ihr Arbeitgeber sogar zusätzlich zu Ihrem Gehalt noch einen Zuschuss für VL dazu (= geschenktes Geld), erübrigt sich jede Überlegung, VL zu nutzen oder nicht. Denn wieso sollten Sie geschenktes Geld nicht abrufen?.
Folgende Fragen helfen Ihnen dabei, schnell einzuordnen, auf welche staatliche Zuschüsse Sie beim VL-Sparen Anspruch haben:
Vermögenswirksame Leistungen (VL/VWL)
Auch wenn Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss in Form von vermögenswirksamen Leistungen zusäztlich zu Ihrem Gehalt bietet, lohnt es sich dennoch für Sie, einen Teil Ihres Gehaltes in VL umzuwandeln.
Der Grund dafür:
Sparen Sie monatlich Vermögen in bestimmte Verträge mit Ihrem Netto an, haben Sie auf diese eingezahlten Beiträge keinen Anspruch auf staatliche Förderung wie z.B. Wohinungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage.
Werden diese monatlichen Beiträge als VL in diese bestimmten Verträge eingezahlt, können Sie sich die staatlichen Förderungen sichern.
Gibt Ihr Arbeitgeber sogar zusätzlich zu Ihrem Gehalt noch einen Zuschuss für VL dazu (= geschenktes Geld), erübrigt sich jede Überlegung, VL zu nutzen oder nicht. Denn wieso sollten Sie geschenktes Geld nicht abrufen?.
Folgende Fragen helfen Ihnen dabei, schnell einzuordnen, auf welche staatliche Zuschüsse Sie beim VL-Sparen Anspruch haben:
Mein/Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei unter 17.900 € p.a. (ledig), bzw. bei unter 35.800 € p.a. (verheiratet).
Mein/Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei unter 20.000 € p.a. (ledig), bzw. bei unter 40.000 € p.a. (verheiratet).
Mein/Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei unter 35.000 € p.a. (ledig), bzw. bei unter 70.000 € p.a. (verheiratet).
Mein/Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei über 35.000 € p.a. (ledig), bzw. bei über 70.000 € p.a. (verheiratet).
Mein/Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei unter 17.900 € p.a. (ledig), bzw. bei unter 35.800 € p.a. (verheiratet).
Mein/Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei unter 20.000 € p.a. (ledig), bzw. bei unter 40.000 € p.a. (verheiratet).
Mein/Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei unter 35.000 € p.a. (ledig), bzw. bei unter 70.000 € p.a. (verheiratet).
Mein/Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei über 35.000 € p.a. (ledig), bzw. bei über 70.000 € p.a. (verheiratet).
Mein/Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei
unter 17.900 €
p.a. (ledig), bzw. bei
unter 35.800 €
p.a. (verheiratet).
Mein/Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei unter 20.000 € p.a.
(ledig), bzw. bei
unter 40.000 €
p.a. (verheiratet).
Mein/Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei unter 35.000 € p.a.
(ledig), bzw. bei
unter 70.000 €
p.a. (verheiratet).
Mein/Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei
über 35.000 €
p.a. (ledig), bzw. bei
über 70.000 €
p.a. (verheiratet).
Unter 17.900 € bzw. unter 35.800 €
Ich möchte meine vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag (BSV) einzahlen.
Ich möchte meine vermögenswirksame Leistungen in einen Investmentsparplan einzahlen.
Da mein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen
zahlt (VL), sondern altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), möchte ich in einen privaten
Rentenvertrag einzahlen.
Die AVWL können nicht in einen BSV
oder Investmentsparplan eingezahlt
werden, sondern nur in einen
Versicherungsvertrag.
Ich möchte meine vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag (BSV) einzahlen.
Ich möchte meine vermögenswirksame Leistungen in einen Investmentsparplan einzahlen.
Da mein Arbeitgeber keine
vermögenswirksamen Leistungen
zahlt (VL), sondern altersvorsorgewirksame Leistungen
(AVWL), möchte ich in einen privaten
Rentenvertrag einzahlen.
Die AVWL können nicht in einen BSV
oder Investmentsparplan eingezahlt werden, sondern nur in einen Versicherungsvertrag.
Unter 20.000 € bzw. unter 40.000 €
Ich möchte meine
vermögenswirksame Leistungen in
einen Bausparvertrag (BSV) einzahlen.
Ich möchte meine
vermögenswirksame Leistungen in
einen Investmentsparplan einzahlen.
Da mein Arbeitgeber keine
vermögenswirksamen Leistungen
zahlt (VL), sondern altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), möchte ich in einen privaten Rentenvertrag einzahlen.
Die AVWL können nicht in einen BSV oder Investmentsparplan eingezahlt werden, sondern nur in einen Versicherungsvertrag.
Ich möchte meine
vermögenswirksame Leistungen in
einen Bausparvertrag (BSV) einzahlen.
Ich möchte meine
vermögenswirksame Leistungen in
einen Investmentsparplan einzahlen.
Da mein Arbeitgeber keine
vermögenswirksamen Leistungen
zahlt (VL), sondern
altersvorsorgewirksame Leistungen
(AVWL), möchte ich in einen privaten
Rentenvertrag einzahlen.
Die AVWL können nicht in einen BSV
oder Investmentsparplan eingezahlt
werden, sondern nur in einen
Versicherungsvertrag.
Unter 35.000 € bzw. unter 70.000 €
Ich möchte meine vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag (BSV) einzahlen.
Ich möchte meine vermögenswirksame Leistungen in einen Investmentsparplan einzahlen.
Da Sie beruflich mit Ihrem Einkommen mittlerweile schon weit fortgeschritten sind, erhalten Sie zwar bei dieser Form des VL-Sparens keine staatliche Förderung mehr, aber Sie dürfen diese Form natürlich trotzdem nutzen, um das geschenkte Geld des Arbeitgebes abzurufen. Sollte Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss zur VL geben, lohnt sich in Ihrer Gehaltsklasse das VL-Sparen in einen
Investmentsparplan nicht.
Da mein Arbeitgeber keine
vermögenswirksamen Leistungen
zahlt (VL), sondern altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), möchte ich in einen privaten Rentenvertrag einzahlen.
Die AVWL können nicht in einen BSV oder Investmentsparplan eingezahlt werden, sondern nur in einen Versicherungsvertrag.
Ich möchte meine
vermögenswirksame Leistungen in
einen Bausparvertrag (BSV) einzahlen.
Ich möchte meine
vermögenswirksame Leistungen in einen Investmentsparplan einzahlen.
Da Sie beruflich mit Ihrem Einkommen mittlerweile schon weit fortgeschritten sind, erhalten Sie zwar bei dieser Form des VL-Sparens keine staatliche Förderung mehr, aber Sie dürfen diese Form natürlich trotzdem nutzen, um das geschenkte Geld des
Arbeitgebes abzurufen. Sollte Ihr
Arbeitgeber keinen Zuschuss zur VL
geben, lohnt sich in Ihrer Gehaltsklasse das VL-Sparen in einen
Investmentsparplan nicht.
Da mein Arbeitgeber keine
vermögenswirksamen Leistungen
zahlt (VL), sondern
altersvorsorgewirksame Leistungen
(AVWL), möchte ich in einen privaten
Rentenvertrag einzahlen.
Die AVWL können nicht in einen BSV
oder Investmentsparplan eingezahlt
werden, sondern nur in einen
Versicherungsvertrag.
ÜBER 35.000 € bzw. ÜBER 70.000 €
Ich möchte meine vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag (BSV) einzahlen.
Da Sie beruflich mit Ihrem Einkommen mittlerweile schon weit fortgeschritten sind, erhalten Sie zwar bei dieser Form des VL-Sparens keine staatliche Förderung mehr, aber Sie dürfen diese Form natürlich trotzdem nutzen, um das geschenkte Geld des Arbeitgebes abzurufen. Sollte Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss zur VL geben, lohnt sich in Ihrer Gehaltsklasse das VL-Sparen in einen
Bausparvertrag
nicht.
Ich möchte meine vermögenswirksame Leistungen in einen Investmentsparplan
einzahlen.
Da Sie beruflich mit Ihrem Einkommen mittlerweile schon weit fortgeschritten sind, erhalten Sie zwar bei dieser Form des VL-Sparens keine staatliche Förderung mehr, aber Sie dürfen diese Form natürlich trotzdem nutzen, um das geschenkte Geld des Arbeitgebes abzurufen. Sollte Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss zur VL geben, lohnt sich in Ihrer
Gehaltsklasse das VL-Sparen in einen
Investmentsparplan nicht.
Da mein Arbeitgeber keine
vermögenswirksamen Leistungen
zahlt (VL), sondern altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), möchte ich in einen privaten Rentenvertrag einzahlen.
Die AVWL können nicht in einen BSV oder Investmentsparplan eingezahlt werden, sondern nur in einen Versicherungsvertrag.
Ich möchte meine
vermögenswirksame Leistungen in
einen Bausparvertrag (BSV) einzahlen.
Da Sie beruflich mit Ihrem Einkommen mittlerweile schon weit fortgeschritten sind, erhalten Sie zwar bei dieser Form des VL-Sparens keine staatliche Förderung mehr, aber Sie dürfen diese Form natürlich trotzdem nutzen, um das geschenkte Geld des
Arbeitgebes abzurufen. Sollte Ihr
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Försterstr. 10
46149 Oberhausen
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