Bereits gezahlte STeuern in Vermögen umwandeln
Mit unserem Konzept haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Steuern aus den Vorjahren zurückzuholen und nachhaltig Vermögen und monatliche Einküfte mit Photovoltaik aufzubauen.
Möchten auch Sie einen Beitrag für die Umwelt leisten und dabei einen attrraktiven und konstanten Ertrag erwirtschaften?
Unsere Anleger holen sich im Schnitt über 45.000 € bereits gezahlt Steuern pro Jahr vom Finanzamt zurück
Individuelles Konzept: Profitieren Sie von unserem Netzwerk für ein maßgeschneidertes Angebot.
Planbare attraktive Erträge: Profitieren Sie als Anleger von den neuen Einspeisevergütungen und von den steigenden Strompreisen durch eine aktive Stromvermarktung.
Maximale Sicherheit: Absicherung durch Grundbucheintrag & Vollkaskoversicherung.
100% Ihr Eigentum: Kein Fonds oder Beteiligung.
Kein Verwaltungsaufwand: Wir kümmern uns um die Wartung und Verwaltung. Sie legen lediglich Ihr Geld an und sind Investor. Mit dem operativen Geschäft
wartungsarm
langlebig
wir bieten Investoren Direkteigentum an Pv-Anlagen auf langfristig gepachteten Großdächern oder Freiflächen.
werden Sie vom Stromkonsumenten zum Stromproduzenten
EU will bis 2050 erster Kontinent sein, der Klimaneutral ist
Erklärung
- Ihre erste Steuerrückerstattung
- Ihre Finanzierung
- Ihre Photovoltaik-Anlage
- Ihre zweite Steuerrückerstattung
- Ihre Sonnen-Rente
5 Schritte verlinken
Schritt 1: Ihre erste Steuerrückerstattung
Einige Interessenten haben große Probleme damit zu akzeptieren, dass Sie mit unserem Konzept tatsächlich im Schnitt 45.000 € an Steuern zurücküberwiesen bekommen. Der Grund dafür ist der, dass deren Unterbewusstsein die Tatsachen zu diesem Konzept nicht als wahr annehmen kann und ständig unlogische "Begründungen" liefert, weshalb das alles ja nicht stimmen kann.
- Ich glaube nicht, dass ich eine Überweisung von 45.000 € vom Finanzamt erhalten könnte!
- Das kann alles nicht sein!
- Da muss ein Haken sein! Das ist doch illegal!
- Das ist alles zu schön, um wahr zu sein! Aber das Leben ist kein Wunschkonzert!
- Wenn das so wäre, wieso machen das nicht alle? Und wenn es alle machen würden, dann würden dem Staat ja mehrere Million EUR fehlen! Das kann alles gar nicht sein!
Gerade an Aussagen wie "das kann alles gar nicht sein!" und "da muss ein Haken sein!" erkennt man, dass diesen Personen noch grundlegende Informationen fehlen. Denn diese Begründungen sind - wenn mir mal genau hinschauen - ja keine wirklichen Begründungen.
Personen, die so denken, haben unser Konzept zwar verstanden, aber die Informationen schwimmen wie in Holzkisten auf dem Meer umher und sind nicht fest. Wir brauchen jetzt eine Insel, damit die Holzkisten nicht mehr im Meer umhertreiben, sondern sich auf der Insel treffen.
Im ersten Schritt müssen wir also eine Grundlage (Insel) für Steuerverständnis schaffen, um vom Mindset her richtig an das gesamte Konzept heranzugehen.
Erst dann werden die nachweislich wahren Informationen vom Unterbewusstsein auch wirklich akzeptiert und anerkannt.
Aufgabe:
Machen Sie sich bei all Ihren Zweifeln bewusst, dass dieses Konzept bereits von tausenden Investoren in Deutschland umgesetzt wurde und dass das Argument "nur weil Sie bisher davon nichts gehört haben, muss es demnach falsch sein!" keinen Einfluss auf die Wahrheit hat.
Nehmen Sie die nachweisbaren Fakten offen entgegen, notieren Sie sich Fragen und arbeiten Sie diese Seite mit allen Informationen in Ruhe und ohne Ablenkung (z.B. Handy) nach und nach durch.
"Wie findest du dieses Konzept?"
"Ich finds abgefahren!
Ich finds wirklich einfach abgefahren!"
Jens Rüggeberg (Steuerberater seit 2011)
Stand 19.01.2023:
- besitzt PV-Anlagen Größenordnung ca. 1.000 kWp
- Gegenwert von 1,6 Mio. EUR
- davon eigenes Geld investiert: 0,00 € (Investition ausschließlich aus Steuerrückerstattung und Finanzierung, die von der Sonne bezahlt wird)
- monatliche Einnahmen in Höhe von 15.000 € - 20.000 €, sobald die Finanzierungen von der Sonne abbezahlt sind
Zitate eines Expertens zu dem Thema PV-Anlage als Steueroptimierung:
- Meine Motivation war: ich habe meinen Steuerbescheid 2018 in der Hand gehabt und dachte „das kann doch überhaupt nicht sein, dass ich als Steuerberater so viele Steuern bezahle!“
- Ich wollte was optimieren und dann kommt man ehrlich gesagt einfach um PV-Anlagen nicht rum. PV-Invest ist ein wesentlicher Bestandteil wenn es um Steueroptimierung und Investitionen geht.
- Ich habe am Anfang lange gesucht. Ich habe jeden Stein umgedreht, habe überlegt „wo ist hier der Haken“.
- Zum Zeitpunkt der Investition hast du erst mal kein eigenes Geld angepackt.
- Alles legal und sauber.
- das heißt grundsätzlich: einkommensunabhängig! Weil das Investment gut ist im Sinne der Rendite.
- Je nachdem wie ich es betrachte, ist es einfach eine Cash-Produktion. (Geld-Druck-Maschine)
- Die PV-Anlage ist quasi Türöffner ins Investoren-Leben.
- Egal ob du angestellt bist, Arzt bist, Tierarzt bist, Landwirt, völlig egal, Empfehlung für die Struktur: PV-Invest als Startpunkt quasi zu nutzen und zu nehmen und zu sagen: "darüber besorg ich mir Cash, weil ich darüber ein mal mein Rententhema und Altersversorgung, passive Einkünfte, das alles schon mal erledige."
- Jeder der irgendwie für sich versteht, dass das Leben nicht nur aus nine-to-five, Kloppen, Hamsterrad und ähnlichem besteht, sondern dass einfach noch andere Sachen möglich sind. Hol ´nen Profil, unterhalte dich mit jemandem der Ahnung davon hat.
- Man muss nur wissen, wie das Steuersystem funktioniert. Das ist wie ein Geldgeschenk.
- Steuern muss man als Spiel verstehen. Das Steuerspiel. Du musst verstehen, wie die
Spielregeln sind. Du musst verstehen, wer Teilnehmer am Tisch ist. Du musst verstehen, was sind die Werkzeuge die du mitbekommst, wenn du dich an den Tisch setzt und mitspielen willst?
Du gehst entweder mit einer leeren Werkzeugkiste dahin, dann bist du einfach das Opfer, dann bezahlt du. Oder du gehst mit einer vollen Werkzeugkiste dahin und weißt wie man das Zeug benutzt, was da drin ist.
- Das ist kein Hexenwerk. Das ist auch nix, was man irgendwie so hinter vorgehaltener Hand macht. Das ist ganz solides, ordentliches Handwerk. Man muss es nur verstehen.
- Ich würde mal sagen: Jedem seine PV-Anlage. Wenn du verstehst, wie es funktioniert und du erkennst, was sich dahinter verbirgt,
dann wäre es grob fahrlässig, das einfach nicht zu machen.
Die 3 Steuerzwecke
Der erste Fehler beginnt schon damit, dass einige Interessenten den Fehler machen und unser Konzept nur unter dem ersten der 3 Steuerzwecke eines Staates bewerten und einordnen, da sie die anderen beiden Steuerzwecke nicht kennen. Oder sie zwar kennen, aber nicht bewusst auf dem Schirm haben:
- Staatsfinanzierung
- Umverteilungszweck
- Steuerungs- und Lenkungszweck
Zur Staatsfinanzierung muss sicherlich nicht viel ausgeführt werden.
Der Umverteilungszweck in einer sozialen Marktwirtschaft dient dazu, den Reichen ein kleines bisschen abzunehmen, um dieses Geld dann an die ärmere Bevölkerung (in Forma von Wohngeld, Hartz IV, Sozialhilfe) umzuverteilen.
Völlig vergessen wird sehr oft der Steuerungs- und Lenkungszweck. Dieser dient dazu, dass die Bevölkerung in Form von Steuervorteilen motiviert wird, etwas bestimmtes zu tun, weil der Staat alleine die Mittel dazu nicht hat.
Da der Staat will, dass es in Deutschland mehr PV-Anlagen gibt, erhalten alle, die dem Staat bei der Umsetzung dieses Ziels helfen, eine Belohnung. Nämlich die angesprochene Steuerrückerstattung. Der Staat steuert die Entscheidungen der Bevölkerung in diese Richtung.
Aber solange Sie immer nur an den ersten Steuerzweck (Staatsfinanzierung) denken und sich darüber wundern, wieso das Finanzamt Ihnen 45.000 € überweisen sollte, weil dieses Geld dann in der Staatskasse fehlt, werden Sie Probleme haben zu akzeptieren, dass dieses Konzept von vorne bis hinten Hand und Fuß hat.
Aufgabe:
Betrachten Sie alle Informationen zu unserem Konzept nicht unter den ersten beiden Steuerzwecken (Staatsfinanzierung und Umverteilungszweck), sondern richten Sie Ihr Mindset auf den dritten Steuerzweck: den Steuerungs- und Lenkungszweck.
Das wird Ihnen helfen, das Konzept besser zu verstehen und besser anzunehmen.
Die Steuerprinzipien
Weltweit wird Konsum IMMER am stärksten besteuert (z.B. 19% MwSt.), während Investitionen stark reduziert oder kaum besteuert werden - zum Teil sogar zum Steuervorteil genutzt werden können.
Die Gründe dafür sind logisch:
- Wird ein Wirtschaftsgut gekauft (konsumiert), dann verdient der Staat ein einziges mal an diesem Vorgang (mit der Mehrwertsteuer wenn der Endkunde es kauft) und danach wird das Wirtschaftsgut verwendet, gegessen, verbaut, etc. und der Staat hat nie wieder etwas von diesem Wirtschaftsgut.
- Kauft (investiert) eine Firma hingegen eine Maschine, die am laufenden Band immer wieder Produkte erzeugt (Speiseeis-Maschine, automatisierte Säge für Ikea-Schrank-Bauteile, Fertigung von Stromkabel für den PC-Bildschirm auf Ihrem Schreibtisch, etc.), dann erzeugt diese Maschine bei einmaliger Investition immer und immer und immer wieder ein Wirtschaftsgut, was verkauft und dann im nächsten Schritt verkonsumiert wird - woran der Staat wieder 19% verdient.
Was wir also erreich möchten ist, dass wir es irgendwie im Laufe des Konzeptes schaffen, von der einen Seite der Waage (Konsum) auf die andere Seite der Waage (Investition) zu wandern, um dort die geltenden Steuervorteile nutzen zu können.
Aufgabe:
Machen Sie sich bei der Bewertung unseres Konzeptes immer bewusst, dass Sie deswegen hier so einen hohen Steuervorteil erhalten, weil lediglich Konsum hoch besteuert wird, während Investition zu Steuererleichterung führt.
Das wird Ihnen helfen, das Konzept besser zu verstehen und besser anzunehmen.
Verteilung des staatlichen Steueraufkommens
In Deutschland werden 85% der Haupteinnahmequellen aus folgenden 3 Bereichen gewonnen:
- Angestellte (Einkommensteuer)
- Personengesellschaften (Einzelunternehmer, die genau wie Angestellte die gleiche Einkommensteuer / Lohnsteuer zahlen)
- Konsum (Mehrwertsteuer)
Gleichzeitig machen aber die Steuereinnahmen ALLER Kapitalgesellschaften lediglich 6 % - 10 % des gesamten Steuereinkommens aus. Sicherlich kennen Sie die Geschichten von Großkonzernen, die auf legale Weise noch eine Tochtergesellschaft gründen, in die dann Geld transferiert wird und diese Gesellschaft gibt der Muttergesellschaft wiederum einen Kredit, dessen Zinsen steuermindernd sind etc.
Da kommt natürlich die Frage auf: weshalb erlaubt der Staat, dass Kapitalgesellschaften immer wieder Wege eröffnet werden, sodass diese Konzerne nur zu 6% - 10% des gesamten Steueraufkommens beitragen. Wäre es nicht besser, diese Gesellschaften auch höher zu besteuern?
Nein. Denn ein Staat handelt nach 4 Steuermaximen.
Die ersten beiden davon sind
- erstens "Effektivität und Wirtschaftlichkeit" (der Staat will wenig Aufwand haben, um möglichst viele Steuern zu bekommen),
- und zweitens "Unmerklichkeit" (die Bevölkerung soll möglichst unbewusst Steuern zahlen. So ist die MwSt. bereits im Preis der Ware im Kaufpreis drin, OHNE nochmals genau im Einkaufsregal aufgelistet zu sein. Auch die Einkommensteuer von Angestellten wird automatisiert ans Finanzamt überwiesen, OHNE dass der Angestellt seine 50.000 € Steuern erst auf einem Tagesgeldkonto parken muss, um sie dann bei der nächsten Steuererklärung zu überweisen. Ja, natürlich sehen wir am Ende auf dem Einkaufszettel die gesamte Mehrwertsteuer - aber eben nicht auf das einzelne Produkt - und ja natürlich sehen Angestellte die Lohnsteuer direkt auf der Gehaltsabrechnung, es ist aber ein psychologischer Effekt.)
Konzerne erfüllen diese beiden Steuermaxime und werden als Dankeschön somit vom Staat gebauchpinselt. Denn sie sind quasi der Gehilfe des Staates und werden mit Vorteilen in der eigenen Besteuerung der Gewinne belohnt.
Wenn man dies weiß, wäre es doch clever, sich mit einem Weg auseinanderzusetzen, der Sie in die Position bringt, dass Sie die gleichen Begünstigungen erhalten, als wären Sie ein Großkonzern.
Was wir also erreichen möchten ist, dass wir uns legal als Großkonzern tarnen, um die Steuerstrategien nutzen zu dürfen, die auf Großkonzerne zutreffen, ohne dass es dabei zu kompliziert und zu aufwendig werden soll.
Aufgabe:
Machen Sie sich bei der Bewertung unseres Konzeptes bewusst, dass Konzerne indirekt zu der größten Staatseinnahme (Angestellte) und zu der drittgrößten Staatseinnahme (Mehrwertsteuer) beitragen.
Denn sie produzieren Konsumgüter, an denen der Staat 19% mitverdient (siehe Steuerprinzipien) und sie überweisen schon mal still und heimlich die Lohnsteuer aller Angestellen ans Finanzamt.
Wir wollen uns die steuerlichen Vorteile von Großkonzernen zunutze machen.
Der Irrglaube über Steuerberater
Wir haben größten Respekt vor dem Berufsstand Steuerberater. Das Wissen, dass sich ein Steuerberater aneignen muss und mit sich herumträgt, ist bemerkenswert. Wir möchten Ihren Steuerberater auch gar nicht ersetzen und wir wollen auch niemandem die Mandanten klauen.
Trotzdem gerät ein Steuerberater auch irgendwann an seine Grenzen und kann nicht alles wissen.
In der Ausbildung zum Steuerberater (4.000 Stunden) lernt dieser zum größten Großteil, wie Steuern korrekt festgesetzt werden. In lediglich 10 Stunden dieser Ausbildung geht es um Steuergestaltung. Wenn Ihr Steuerberater unser Konzept nicht kennt oder nicht versteht, ist dies also kein Wunder.
Hinzu kommt noch die maßlose Überbelastung an Arbeit für Steuerberater. Jeder Steuerberater hat mehr Mandanten, als er eigentlich betreuen wollte und als er betreuen kann. Denn es gibt zu wenige Steuerberater in Deutschland.
Alleine deswegen muss ein Steuerberater gut abschätzen, wie er seine Zeit einsetzt.
Spätestens seit Corona müsste das Leben eines Steuerberaters aus einem 29-Stunden-Tag bestehen. Bei den ganzen Hilfsprogrammen (Unternehmerhilfe, Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Neustarthilfe, etc.) musste der Steuerberater seinen unternehmerischen Mandanten zur Seite stehen, da diese Hilfen zum Teil nicht vom Mandanten, sondern nur von dem Steuerberater beantragt werden konnten. Was ein riesengroßer zeitlicher Aufwand war.
Auch die 300 € Energiepreispauschale, die über Ihre Gehaltsabrechnung ausgezahlt wurde, war Aufgabe des Steuerberaters. Zwar nicht Ihres Steuerberaters, sondern des Steuerberaters Ihres Arbeitgebers. Aber natürlich hat auch Ihr Steuerberater Firmen als Mandanten und musste bei diesen Firmen für jeden Mitarbeiter die Gehaltsabrechnung anpassen für einen einmaligen Vorgang. Was ein Aufwand...
Effektive Steuergestaltung beruht zu weniger als 20% auf Steuerrecht und zu 80% auf anderen Rechtsgebieten wie z.B. Vertragsrecht oder Gewerberecht.
In diesen Gebieten
KANN Ihr Steuerberater nicht topfit auf dem Laufenden sein und kann somit die ihm zugesprochene Aufgabe der
Steuergestaltung auch nicht übernehmen.
So leid uns das tut, jetzt mal knallhart zu sagen wie es ist, aber Ihr Steuerberater hat weder die entsprechende Zeit, noch verfügt er über die nötige Kompetenz, sich so ein Konzept AUSZUDENKEN und es UMZUSETZEN.
Durch viele hunderte Gespräche mit Steuerberatern haben wir erstaunlicherweise sogar festgestellt, dass einige Steuerberater Probleme dabei haben, dieses Konzept zu verstehen und auch nicht wissen, wie es steuerlich umzusetzen ist. Ja tatsächlich. Aber das ist kein Vorwurf. Ein Steuerberater kann halt auch nicht alles wissen.
Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater im Team zusammen und arbeiten ihn kostenfrei ein, damit er das steuerliche Thema korrekt für Sie umsetzt.
Aufgabe:
Machen Sie sich bei der Bewertung unseres Konzeptes bewusst, dass Ihr Steuerberater auch nur ein Mensch ist, dem es auch erlaubt ist, dass er nicht ALLES wissen kann.
Er kennt sich perfekt in Sachen Steuern aus und kennt viele steuerliche Konzepte. Dieses viele Wissen führt manchmal zu Verwechslungen, sodass unser Konzept
völlig falsch eingeordnet wird.
Vorgehensweise zu Ihrem Steuervorteil:
- Sie laden sich die
Grundtabelle (Single,
hier >) oder die
Splittingtabelle (gemeinsam steuerlich veranlagt,
hier >) herunter.
Hinweis: Diese Tabellen sind aus dem Jahr 2022. Wir werden die Tabellen aus drei Gründen nicht jedes Jahr aktualisieren: Erstens verändern sich die Eurozahlen sowieso nur minimal, sodass es irrelevant ist, ob Sie 44.000 € oder 44.051 € an Steuern zurückerhalten. Zweitens können wir das Konzept sowieso nicht auf den Euro genau berechnen, da wir nicht exakt vorhersagen können, wie groß Ihre PV-Anlage wird und ob sie z.B. 100.000 € oder 104.000 € kostet, was dann auch Auswirkung auf den IAB hat. Und drittens geht es jetzt hier auch erst mal nur darum, die Vorgehensweise zu erklären. Dafür ist eine Tabelle aus früheren Jahren ausreichend. Die immer aktuellen Tabellen können Sie bei Google kostenfrei downloaden.
- Sie suchen auf der entsprechenden Seite Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE).
- Sie sehen in der Zeile rechts daneben Ihre Steuerlast (1) und schreiben diese Zahl auf (ESt).
- Wenn Sie einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Ihre Steuererklärung aus dem letzten Jahr bilden, dürfen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen um 50% der Höhe des IAB verringern. Beispiel: Sie sind zusammen veranlagt (Splittingtabelle) und verdienen normalerweise 200.000 € im Jahr (und zahlen also 65.000 € Einkommensteuer, Seite 24). Sie bilden einen IAB in Höhe von 150.000 €. Davon dürfen Sie 50% (also 75.000 €) nutzen, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken. Sie werden vom Finanzamt also nicht so behandelt, als hätten Sie im letzten Jahr 200.000 € verdient, sondern als hätten Sie 125.000 € verdient.
- Sie suchen auf der entsprechenden Seite in der Datei Ihr "neues geringeres zu versteuernde Einkommen" (Seite 15).
- Sie sehen in der Zeile rechts daneben Ihre neue Steuerlast (33.000 €), die nun geringer ist. (2).
- Sie subtrahieren (1) minus (2) - ist in unserem Beispiel 65.000 € minus 33.000 €.
- Sie haben somit selbständig Ihren Steuervorteil berechnet, den Sie mit dem Steuerbescheid für die Steuererklärung aus dem letzten Jahr vom Finanzamt zurücküberwiesen bekommen (in unserem Beispiel beträgt der Steuervorteil durch unser Konzept 32.000 €).
- Dass die Investition in eine PV-Anlage steuerlich so wie hier beschrieben gefördert wird, hat der Bundesfinanzhof (Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle) in dieser einseitigen Pressemitteilung selbst bestätigt. Klicken Sie hier zum Vergrößern.
Zitat Bundesfinanzhof Pressemitteilung 22.08.2012
"Die Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Diese können die Investitionsförderung beanspruchen, wenn sie die Anlage am 31. Dezember des Vorjahres zwar noch nicht
verbindlich bestellt hatten, die spätere Durchführung der Investition aber aus anderen Gründen bereits absehbar war."
Faustregel:
Wählen Sie den IAB etwa in der gleichen Höhe wie Ihr Einkommen. Bei 100.000 € Einkommen also ca. 100.000 € IAB.
WICHTIG:
Der IAB muss in der Einkommensteuererklärung geildet werden.
Nicht für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einer freiberuflichen Tätigkeit und auch nicht für die Gewerbesteuererklärung eines Gewerbes, was erst in der Zukunft angemeldt wird.
All das wird das Finanzamt ablehnen.
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt und können Sie an erfahrene Steuerberater weiterleiten (falls Sie noch nicht mit einem Steuerberater zusammenarbeiten).
VERTRAUEN IST GUT. KONTROLLE IST BESSER.
Wenn Sie mit den Referenzkunden telefonieren möchten, um nach deren Erfahrungen mit uns zu fragen, kommen Sie gerne auf uns zu und wir stellen den Kontakt für Sie her.
Um die Steuerbescheide zu vergrößern, klicken Sie gerne auf die Bilder rechts. Damit die Privatsphäre der Referenzkunden besser gewahrt wird, wurden absichtlich Steuerbescheide von 3 ganz anderen Kunden gewählt.
Wir verstehen, dass die hier erklärten Informationen zu unserem Konzept „zu schön um wahr zu sein“ klingen.
Daher haben Sie die Möglichkeit, mit Referenzkunden zu telefonieren, die unser Konzept umgesetzt haben und sich über ihre Steuerrückerstattung vom Finanzamt gefreut haben.
Wenn selbst die kostenfreien Gespräche mit den Referenzkunden Sie immer noch nicht überzeugt haben, können Sie sich kostenpflichtig mit einem Referenz-Steuerberater über das Thema unterhalten und feststellen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Voraussetzung für ein Telefonat mit diesen Referenzkunden ist, dass Sie sich erst selbst auf dieser Seite informieren, sich alle Fragen aufschreiben und wir dann ein persönliches Gespräch (gerne auch als Online-Beratung am PC) führen.
Wir müssen Sie erst mal auf ein bestimmtes Level an Wissen heben, bevor Sie sich mit Menschen unterhalten können, die unser Konzept bereits umgesetzt haben.
Die Referenzkunden sind nicht dafür zuständig, Ihnen das Konzept zu erklären und können dies auch gar nicht leisten. Wir erklären Ihnen gerne, inwieweit Sie dieses Konzept umsetzen können und beantworten Ihnen alle Fragen. Danach telefonieren Sie gerne mit den Referenzkunden und überprüfen, ob das alles so stimmt, was wir hier erzählen.
Schritt 2: Ihre Finanzierung
Im ersten Schritt haben Sie entschieden, in welcher Höhe Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Ihre Steuererklärung aus dem Vorjahr bilden möchten.
Mit diesem IAB erklären Sie also dem Finanzamt, dass Sie bereits in dieser Steuererklärung eine Investition geltend machen möchten, die es in dem entsprechenden Kalenderjahr noch gar nicht gab. Das ist vollkommen legal und vom Staat auch durch den dritten Steuerzweck (den Lenkungs- und Steuerungszweck der Ausgaben der Bevölkerung) sogar gewünscht.
Jetzt müssen Sie Ihr Wort halten und diese Investition nachträglich noch tätigen.
Die Höhe der Investition entspricht natürlich genau der Höhe des IAB.
Wenn Sie diese Investition aus Rücklagen tätigen können, benötigen Sie keine Finanzierung und können direkt zu Schritt 3 > springen (es ist unter Umständen aber sinnvoll, die Investition lieber über eine Finanzierung darzustellen. Mehr dazu in einer Beratung).
Wenn Sie diese Investition nicht aus Ihren Rücklagen tätigen können oder möchten, kümmern wir uns um eine Finanzierung.
Unsere kooperierenden Bankpartner kennen das Konzept in- und auswendig und haben bereits hunderten Investoren die Finanzierung problemlos ermöglicht.
Die Finanzierung wird in zwei Verträge aufgeteilt:
- eine deutlich größere Finanzierung, mit fester Laufzeit und festem Zinssatz und fester Rate für den Kaufpreis der PV-Analge (z.B. 200.000 €).
- eine deutlich kleinere flexible Finanzierung, die keine feste Laufzeit und keine feste Rate hat, sondern jederzeit zurückgezahlt werden kann. Diese Finanzierung ist nämlich für die MwSt. auf den Kaufpreis der PV-Anlage (z.B. 38.000 € - also 19% von 200.000 €).
Der Grund dafür, dass wir diese Vorgehensweise wählen ist, dass Sie ca. 1 Jahr nach Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage vom Finanzamt die komplette MwSt. zu 100% zurückerhalten. Also in unserem Beispiel 38.000 €. Damit können Sie dann schon mal auf einen Schlag einen Großteil des geliehenen Geldes tilgen, ohne Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank zahlen zu müssen, da es ein separater Kredit-Vertrag ist.
Je nach Wirtschaftslage verlangen die Banken zwischen 0% und 15% Eigenkapital.
Dass Sie Eigenkapital zur Verfügung stellen müssen, dürfte für Sie kein Problem darstellen, da Sie ja bereits im ersten Schritt eine große Steuerrückerstattung erhalten haben. Wenn wir jetzt von dieser Steuerrückerstattung 50% oder 70% verwenden müssen und als Eigenkapital zur Verfügung stellen müssen, dann wird dieses Eigenkapital ja gar nicht von Ihren Ersparnissen entnommen, sondern von der Steuerrückerstattung - die Sie ohne die Investition in eine PV-Anlage gar nicht erhalten hätten.
Gerne warten wir mit der Umsetzung der Finanzierung, bis Sie die Steuerrückerstattung erhalten haben, sodass Sie tatsächlich überhaupt nicht an Ihre eigenen Rücklagen gehen müssen.
Wie bei jeder Finanzierung ist auch hier das
Ausfüllen einer Selbstauskünft nötig, die Sie über folgenden Link finden:
Schritt 3: Ihre Photovoltaikanlage
Aus Licht wird Strom. Aus Strom wird Geld.
Wir bringen diejenigen zusammen, die viel Geld verdienen und hohe Steuern zahlen, aber kein eigenes großes Dach haben, und diejenigen, die ein großes Dach zur Verfügung stellen können und mit der Verpachtung des Daches Geld verdienen möchten.
- Bereits hunderte erfolgreich umgesetzte Projekte.
- Bereits tausende Investoren auf diesen Projekten untergebracht, die sich alle über eine 5-stellige Steuerrückerstattung gefreut haben und sich nun von der Sonne ihren Kredit abbezahlen lassen.
- Bereits von zig Steuerberatern dieser Investoren geprüft.
- Tennishalle
- Lager
- Städtische Mehrzweckhalle
- Baumarkt
- Getränkemarkt und Lager
- Bauernhof
- Geflügelhof
- Gewerbehalle
- Industriegebäude
- Getreide- und Düngermittellager
- Reitsportanlage
- Obstlager
- Werkstatt
- Holzbaubetrieb
- Produktion
- Spedition
- Kein Fonds.
- Kein geschlossener Fonds.
- Keine geschlossene Beteiligung.
- Keine Beteiligung an irgendetwas.
- Keine Genossenschaft.
- Keine Anteile an was auch immer.
- Keine Investoren-Gemeinschaft.
- Keine Gemeinschaft.
- Keine Nachrangdarlehen.
- Keine unseriöse und undurchsichtige Investition an einem komplexen Steuerkonzept.
Sondern Alleineigentum!
Die PV-Anlage, in die Sie investieren, gehört ausschließlich Ihnen alleine!
Sie müssen mit niemandem teilen.
Sie bekommen nicht nur eine wertlose Urkunde, dass Ihnen so und so viel hundertstel von irgendwas gehört.
Sie sind alleiniger Besitzer Ihrer Investition. Auch die Stromerlöse Ihrer PV-Anlage gehören ausschließlich Ihnen und werden ganz einfach Ihren Einnahmen zugeordnet und werden dann persönlich versteuert.
Natürlich kommt es immer wieder vor, dass die Dächer so groß sind, dass ein einziger Investor keine 1,8 Mio. EUR für die ganze PV-Anlage ausgeben möchte, sodass es dann in Wirklichkeit z.B. 6 kleine Photovoltaik-Einzelanlagen á 300.000 € sind (es sieht auf den Bildern halt nur so aus, als wäre es eine einzige PV-Anlage).
Jede Photovoltaik-Einzelanlage hat ihren eigenen Wechselrichter und ihren eigenen Stromzähler. Sie haben als Investor mit den anderen Investoren auf dem gleichen Dach nichts zu tun!
Weder vor der Investition, noch nach der Investition.
Und auch steuerlich wird alles getrennt voneinander für jeden Investor selbst geregelt. Das betrifft sowohl die steuerliche Auswirkung mit dem IAB vor der Investition, als auch die spätere Versteuerung der Erträge (siehe unten FAQ "Wie viele Steuern muss ich auf die Erträge des verkauften Stromes bezahlen?" >).
Dieses Konzept ist kinderleicht zu verstehen!
Bitte verwechseln Sie es nicht mit was anderem komplizierten irgendwas.
Im Grunde ist es einfach nur:
- IAB für die Steuererklärung aus dem Vorjahr bilden
- über eine fünfstellige Steuerrückerstattung freuen dank IAB
- Finanzierung für die PV-Anlage (falls Eigenkapital für die Finanzierung nötig ist, wird ein Teil der Steuerrückerstattung aus Schritt 2 "Ihre Finanzierung" verwendet)
- mit der Finanzierung Ihre eigene PV-Anlage auf einem fremden und frisch renovierten Dach kaufen, die ausschließlich Ihnen alleine gehört
- ins Grundbuch des Gebäudes eingetragen werden, damit wenn das Gebäude verkauft oder vererbt wird, der neue Inhaber Ihre Anlage nicht vom Dach runter nehmen darf
- im Jahr des Kaufes über eine weitere vierstellige Steuerrückerstattung freuen dank Sonder-AfA (siehe Schritt 4: "Ihre zweite Steuerrückerstattung" >)
- die Sonne scheint
- PV-Anlage produziert Strom, der - ohne auf die mittlerweile geringe garantierte Einspeisevergütung angewiesen zu sein - verkauft wird (durch langfristige Stromabnahmeverträge mit umliegenden Industriefirmen zu höheren Konditionen)
- die Sonne bezahlt den Kredit ab
- sobald der Kredit abbezahlt ist, über monatliche Einnahmen freuen, für die Sie selbst nicht einen eigenen Cent selbst investiert haben, denn das Eigenkapital für die Finanzierung bezahlt das Finanzamt und den Kredit bezahlt die Sonne
- Einnahmen aus den Stromerlösen persönlich versteuern
- fertig
Der Kauf einer PV-Anlage ähnelt dem Kauf einer vermiteten Eigentumswohnung
- langjährige Gewährleistung
- Grundbucheintrag
- Versicherung
- Verwaltung
Aber ohne Leerstand, Mietnomaden, Vandalismus, tropfende Wasserhähne, Standortrisiken, Eigentümerversammlung...
Aufteilung eines Daches mit 7 Investoren:
- 7 Photovoltaik-Einzelanlagen
- 7 Wechselrichter
- 7 Stromkabel
- 7 eigenständige Kunden
- 7 einzelne Abrechnungen der Stromerlöse
- etc.

9 Fakten zum Thema Photovoltaik
Füllen Sie bitte die Angebotsanforderung auf der nächsten Seite aus, damit die richtige PV-Anlage für Sie reserviert werden kann:
Schritt 4: Ihre zweite Steuerrückerstattung
Im ersten Schritt haben Sie entschieden, in welcher Höhe Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Ihre Steuererklärung aus dem Vorjahr bilden möchten.
Mit diesem IAB erklären Sie also dem Finanzamt, dass Sie bereits in dieser Steuererklärung eine Investition geltend machen möchten, die es in dem entsprechenden Kalenderjahr noch gar nicht gab. Das ist vollkommen legal und vom Staat auch durch den dritten Steuerzweck (den Lenkungs- und Steuerungszweck der Ausgaben der Bevölkerung) sogar gewünscht.
Bereits vor der Investition haben Sie im ersten Schritt 50% der Investitionshöhe von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen und dadurch eine erhebliche Steuerrückerstattung erhalten.
Die zweiten 50% sind also noch übrig! Denn insgesamt dürfen Sie natürlich die gesamten 100% des Kaufpreises nutzen, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu verringern.
Während Sie die ersten 50% der Investitionshöhe für Ihre Steuererklärung aus dem Vorjahr verwendet haben, dürfen Sie nun weitere 10% der Investitionshöhe für die Steuererklärung im Jahr des Kaufes nutzen.
Die Vorgehensweise ist hier exakt die gleiche, wie in Schritt 1 erklärt. Nur dass Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen mit Hilfe der Steuertabellen nicht um 50% der Investitionshöhe verringern, sondern nur um 10%. Danach suchen Sie wieder Ihr neues zu versteuerndes Einkommen und entnehmen rechts daneben die entsprechende Steuerlast. Diese ist logischerweise geringer, als würden Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht verringern.
Die Differenz ist wieder Ihr Steuervorteil. Diesen Steuervorteil bekommen Sie mit der Steuererklärung aus dem Jahr des Kaufes auch noch vom Finanzamt überwiesen!
Sie erhalten also 2 Überweisungen vom Finanzamt!
Bleiben wir beim Beispiel aus Schritt 1:
- Sie sind weiterhin zusammen veranlagt und verdienen im Jahr des Kaufes die gleichen 200.000 €, wie im Vorjahr. Somit würden Sie im Jahr des Kaufes also 65.000 € (1) Einkommensteuer, zahlen (Splittingtabelle Seite 24). Sie haben in Schritt 2 und Schritt 3 eine PV-Anlage für 200.000 € gekauft. Nun dürfen Sie 10% der Investitionshöhe (also 20.000 €) von Ihrem zu versteuernden Ein kommen abziehen. Sie werden vom Finanzamt also nicht so behandelt, als hätten Sie im Jahr des Kaufes 200.000 € verdient, sondern als hätten Sie nur 180.000 € verdient.
- Sie suchen auf der entsprechenden Seite in der Datei Ihr "neues geringeres zu versteuernde Einkommen" (Seite 21).
- Sie sehen in der Zeile rechts daneben Ihre neue Steuerlast (56.000 €), die nun geringer ist (2).
- Sie subtrahieren (1) minus (2) - ist in unserem Beispiel 65.000 € minus 56.000 €.
- Sie haben somit selbständig Ihren zweiten Steuervorteil berechnet, den Sie mit dem Steuerbescheid für die Steuererklärung aus dem Jahr des Kaufes vom Finanzamt zurücküberwiesen bekommen (in unserem Beispiel beträgt der zweite Steuervorteil durch unser Konzept 9.000 €).
Steuervorteil aus Schritt 1 (Steuererklärung aus dem Vorjahr): 32.000 €
Steuervorteil aus Schritt 4 (Steuererklärung im Jahr des Kaufes): 9.000 €
Gesamter Steuervorteil in den ersten 2 Jahren: 41.000 €
Selbst wenn Sie also im Schritt 2 für Ihre Finanzierung z.B. 10% Eigenkapital (20.000 €) einsetzen müssten, hätten Sie unterm Strich immer noch einen Vorteil.
Durch Ihren ersten Steuervorteil aus Schritt 1 und Ihren zweiten Steuervorteil aus Schritt 4 haben Sie nun insgesamt 60% der Investitionshöhe genutzt, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken. Die restlichen 40% verteilen sich dann über die lineare Abschreibung auf die nächsten 20 Jahre.
"Mein Steuerberater sagt aber, wenn wir am Anfang so viel von dem IAB nutzen, dann fehlt genau dieser bereits genutzte Betrag ja später und dann habe ich später den steuerlichen Nachteil, sodass es im Grunde ja überhaupt nichts bringt am langen Ende!"
Ihr Steuerberater hat keine Ahnung. Sie haben dadurch keinen Nachteil und Sie zahlen dadurch später auch nicht mehr Steuern oder so. Sie sparen Steuern.
Schauen Sie sich mit diesen 3 Beispielen die nächsten 20 steuerlichen Jahre Ihres Lebens an, wenn...
- ... Sie keine PV-Anlage kaufen
- ... Sie eine PV-Anlage ohne Kredit kaufen
- ... Sie eine PV-Anlage mit Kredit kaufen
BEISPIEL 1
Parameter:
- 200.000 € zu versteuerndes Einkommen
- zusammen veranlagt
- keine PV-Anlage
Ergebnis:
Das Finanzamt erhält in den nächsten 20 Jahren 1.430.000 € (1,43 Mio. EUR) Einkommensteuer von Ihnen.

BEISPIEL 2
Parameter:
- 200.000 € zu versteuerndes Einkommen
- zusammen veranlagt
- PV-Anlage 150.000 €
- IAB 150.000 €
- kein Kredit

Spalte A:
Die Darstellung der ersten 20 Jahre.
Spalte B.
Informationen zur Handhabung des Investitionsabzugsbetrages.
Spalte C:
Jahreszahlen.
Spalte D:
Ihr normales zu versteuerndes Einkommen.
Spalte E:
Die Abschreibung Ihrer PV-Anlage.
Im Jahr vor dem Kauf verwenden wir 50% des IAB (also 75,000 €), um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu verringern (wie in Schritt 1 auf dieser Seite erklärt).
Im Jahr des Kaufes verwenden wir 10% des IAB (also 15.000 €), um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu verringern (wie in Schritt 4 auf dieser Seite erklärt).
Somit haben wir jetzt 60% der Investitionshöhe abgeschrieben.
Die restlichen 40% werden auf 20 Jahre abgeschrieben.
In den Jahren 1 - 5 etwas mehr (3.750 €).
In den Jahren 6 - 20 etwas weniger (2.750 €).
75.000 € PLUS 15.000 € PLUS 18.750 € (5x 3750 €) PLUS 41.250 € (15x 2750 €) = 150.000 €.
Der IAB ist nach 20 Jahren also vollständig genutzt.
Spalte F:
Ihr durch die Abschreibung aus Spalte E verringertes zu versteuerndes Einkommen.
Spalte G:
Die Steuerlast, die durch Ihre tatsächliche berufliche Tätigkeit entsteht.
Die Werte können in den öffentlich einsehbaren Steuertabellen abgelesen werden (oder hier > herunterladen).
Insgesamt erhält das Finanzamt durch Ihre tatsächliche berufliche Tätigkeit also nur 1.300.000 € anstatt 1.430.000 €, im Vergleich dazu wenn Sie keine PV-Anlage gekauft hätten.
Spalte H:
Der Umsatz, den die Anlage erwirtschaftet.
Natürlich scheint die Sonne jedes Jahr etwas mehr oder weniger. Wir rechnen immer grob mit einem Durchschnitt von 6% Rendite auf den Anlagenwert.
6% von 150.000 € PV-Anlage = 9.000 € jährliche Einnahmen durch den verkauften Strom.
Spalte I:
Es entstehen Kosten für Versicherung, Wartung, Reinigung und Verwaltung der PV-Anlage.
Die Kosten sind kein fester Eurowert, sondern betragen 1% des Anlagenwertes.
1% von 150.000 € PV-Anlage = 1.500 € jährliche Kosten.
Spalte J:
In diesem Beispiel 2 wird die PV-Anlage ohne Kredit gekauft, sodass keine Zinsen entstehen.
Die Spalte J ist nur deswegen aufgelistet, damit Sie es besser mit Beispiel 3 vergleichen können.
Spalte K:
Der Gewinn der Anlage in dem jeweiligen Jahr ergibt sich aus dem Umsatz (Spalte H) minus der Kosten (spalte I).
Insgesamt macht die Anlage auf 20 Jahre gesehen 150.000 € Gewinn.
Spalte L:
Den Gewinn aus Spalte K müssen wir natürlich zu Ihrem durch die Abschreibung verringertem zu versteuernden Einkommen (Spalte F) hinzurechnen.
Spalte L ist also Spalte F PLUS Spalte K.
Spalte M:
Ihre tatsächliche Steuerlast in dem jeweiligen Jahr wird wieder aus der bekannten Steuertabelle abgelesen.
Vergleichen Sie Spalte M gerne mit der rechten Spalte aus Beispiel 1.
Zwar zahlen Sie ab dem zweiten Jahr ein kleines bisschen Mehr Steuern. Aber die Steuerersparnis aus den beiden vorherigen Steuererklärungen ist so hoch, dass Sie insgesamt 60.000 € weniger Steuern zahlen.
Ergebnis:
Das Finanzamt erhält in den nächsten 20 Jahren 60.000 € weniger Einkommensteuer von Ihnen (1.430.000 EUR minus 1.370.000 €) und Sie haben einen abbezahlten Vermögenswert, der Ihnen jeden Monat verlässliche Einnahmen einbringt, für die Sie selbst nicht arbeiten müssen.
Falls Ihre Anlage viel viel viel viel viel mehr Umsatz machen sollte und der Strom zu einem noch viel viel viel höheren Preis verkauft wird, als in den Annahmen angenommen, kann es natürlich passieren, dass Ihre PV-Anlage viel viel mehr Gewinn macht (den Sie dann natürlich auch versteuern müssen), sodass das Finanzamt in den dargestellen 20 Jahren MEHR Steuern von Ihnen erhalten wird, im Vergleich wenn Sie keine PV-Anlage gekauft hätten.
Das ist aber gar nicht schlimm. Denn diese zusätzliche Steuerlast zahlen Sie ja nicht aus Ihrem normalen Job (sodass Ihr Netto geringer wäre), sondern diese zusätzliche Steuerlast zahlt ja die PV-Anlage selber! Von den Stromerlösen muss halt ein kleiner Teil an Steuern ans Finanzamt abgeführt werden.
Das Finanzamt nimmt Ihnen also nur ein kleines Bisschen von etwas weg, was Sie sonst sowieso nicht gehabt hätten.
Der Großteil der Erträge vom verkauften Stromes bleibt selbstverständlich bei Ihnen und erhöht Ihr Vermögen.
Schritt 5: Ihre Sonnen-Rente
EEG

Entwicklung des Strompreises von 2000 bis 2023, von ca. 15 Cent je kWh auf ca. 38 Cent je kWh.
Achten Sie auf das rote Karo (Strompreis, den die Haushalte zahlen).
Und stellen Sie sich selbst die Frage, in welche Richtung es wohl in den nächsten 20 oder 30 oder 40 Jahren mit der Strompreisentwicklung geht und ob wir in den nächsten 20 oder 30 oder 40 Jahren eher mehr oder eher weniger Strom benötigen... (Chat-GPT, Smart-Phohes, Smart-Uhren, Maschinen, E-Autos, etc.)
Wäre es dann nicht schön, wenn Sie ein eigenes kleines Photovoltaik-Stromkraftwerk hätten und sich auf der Seite der Stromanbieter befinden würden?
Quelle: Fraunhofer Institut Bericht "Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland", Fassung 01.03.2023, Seite 19. Bericht hier > abrufbar.
Lohnt sich das?
Frage nach ETW mit 17 Jahren Kredit
was wäre Alternative? Steuern ans Finanzamt zahlen?
tausende Investoren haben dieses Konzept bereits umgesetzt.
Millionen Menschen in Deutschland haben dieses Konzept im ganz kleinen Stil bereits auf eigenem Dach umgesetzt.
Haben sich Millionen Bürger geirrt?
Viele Ihrer Freunde und Bekannte haben genau dieses Konzept doch bereits im kleinen Stil umgesetzt: Sie haben einen kleinen Kredit aufgenommen, sich eine PV-Anlage für ihr eigenes Dach gekauft, und den Kredit für diese PV-Anlage bezahlt jetzt das „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ ab. Haben sich all diese Menschen geirrt? Der einzige Unterschied ist, dass deren PV-Anlagen auf ihren eigenen Dächern stehen. Aber ob diese Anlagen auf dem eigenen Dach stehen oder ob sie auf einem fremden Dach stehen und Sie als Inhaber der Anlage eine Eintragung im Grundbuch in Abteilung II haben und das Dach nutzen dürfen: Das macht im Endeffekt keinen Unterschied.
Sie kaufen sich eine Maschine. Eine PV-Anlage ist nichts anderes, als eine Maschine. Sie kaufen hier keine Kapitalanlage. Sie kaufen hier keinen geschlossenen Fonds von irgendwelchen Schiffscontainern. Sie kaufen sich keine undurchsichtige Beteiligung an einem Einkaufszentrum. Sie sind nicht an einem millionenschweren Windpark beteiligt und haben nicht einfach nur eine nutzlose Urkunde in der Hand und wissen dann im Zweifel nicht, wie Sie an Ihr Geld kommen.
Wir sprechen hier nicht um eine Kapitalanlage. Sie erwerben Realeigentum.
Sie kaufen sich eine Maschine.
Der Kaufpreis dieser Maschine führt über eine Abschreibung dazu, dass Sie eine fünfstellige Steuerrückerstattung für die gezahlten Steuern aus dem Vorjahr erhalten. Das ist schon mal gut.
Dann passiert ca. 17 Jahre nichts, weil die monatlichen Stromerlöse die Finanzierung tilgen.
Ca. ab dem 18. Jahr freuen Sie sich über passive Einnahmen (also eine zusätzliche Rente), für die Sie nie etwas selbst bezahlt haben.
7 gute Gründe
1.Direktinvestition in einen realen Sachwert. Kein Fonds, keine zwischengeschaltete Gesellschaft, kein Nachrangdarlehen, keine komplizierte Konstruktion o.ä.
2.Ausgereifte Technik, die 40 – 50 Jahre hält.
3.Baupreise „all-time-low“
4.20 Jahre Strompreisgarantie. Mehrerlös durch Stromvermarktung für höhere Rendite
5.Sehr flexible Abschreibung. Käufer bindet unter dem Strich kaum eigenes Kapital
6.Reduzierung der „Hypotheken“ an unsere Kinder
7.Hervorragende wirtschaftliche Planbarkeit: Sehr langfristige Verträge, sehr lange Gewährleistungszeiten und Leistungsgarantien, schlüsselfertige Errichtung, versichert, verwaltet, keine Arbeit, keine „Experimente“ und: Die Sonne ist zuverlässig
Menschen, die keine Ahnung haben sagen
"Die Investition in eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich heute nicht mehr!"
Die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt sich heute noch deutlich mehr, als früher.
Und das lässt sich auch ganz einfach durch die 4 Fakten in dem Video beweisen:
FAQs
Sie haben eine Frage? Unabhängigkeit bedeut auch, dass wir transparent über alle Themen sprechen können.
Alle Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den beiden FAQ-Bereichen
- Photovoltaik-Anlage
- Finanzen (Rendite, Finanzierung, Steuern)
- sonstige Fragen
1. Photovoltaik-Anlage
2. Finanzen (Rendite, Finanzierung, Steuern)
3. sonstige Fragen
Die Informationen auf dieser Erklärungsseite stellen keine verbindlichen Vertragsbestsandteile dar, sondern dienen lediglich der Erklärung.
Wichtig für Sie sind die tatsächlichen Inhalte der Verträge (z.B. Kaufvertrag, Verwaltungsvertrag, Servicevertrag, Pachtvertrag).