Risikolebensversicherung

RISIKOLEBENSVERSICHERUNG


BItte unterscheiden Sie dringend zwischen Risikolebensversicherung und Lebensversicherung:


Risikolebensversicherung:

  • Um Missverstsändnisse zu vermeiden, lieber den Begriff Todesfallabsicherung" verwenden.
  • Bei einer Risikolebensversicherung (RLV) wird kein Geld angespart und somit auch kein Vermögen angehäuft.
  • Für einen geringen Beitrag können Sie sich gegen die finanziellen Folgen im Todesfall absichern.
  • Bei Tod der versicherten Person wird eine zu Beginn ausgewählte Summe einmalig ausgezahlt.
  • Der Vertrag endet nach der vorher ausgewählten Vertragslaufzeit, selbst wenn die versicherte Person dann noch lebt.


Lebensversicherung:

  • Um Missverständnisse zu vermeiden, lieber den Begriff kapitalbildende Lebensversicherung" verwenden.
  • Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung sparen Sie jeden Monat Geld in einem Vertrag an.
  • In diesen Verträgen gibt es die Option, eine Todesfallabsicherung mit einzuschließen, was den Beitrag in die Höhe treibt.
  • Bei Tod der versicherten Person vor Vertragsende, wird mindestens das angesparte Guthaben ausgezahlt (plus die evtl. eingeschlossene Todesfallabsicherung).
  • Zu Vertragsende steht das eingezahlte Kapital und die Zinsen als komplettes Guthaben zur Verfügung.


RISIKOLEBENSVERSICHERUNG


BItte unterscheiden Sie dringend zwischen Risikolebensversicherung und Lebensversicherung:


Risikolebensversicherung:

  • Um Missverstsändnisse zu vermeiden, lieber den Begriff Todesfallabsicherung" verwenden.
  • Bei einer Risikolebensversicherung (RLV) wird kein Geld angespart und somit auch kein Vermögen angehäuft.
  • Für einen geringen Beitrag können Sie sich gegen die finanziellen Folgen im Todesfall absichern.
  • Bei Tod der versicherten Person wird eine zu Beginn ausgewählte Summe einmalig ausgezahlt.
  • Der Vertrag endet nach der vorher ausgewählten Vertragslaufzeit, selbst wenn die versicherte Person dann noch lebt.


Lebensversicherung:

  • Um Missverständnisse zu vermeiden, lieber den Begriff kapitalbildende Lebensversicherung" verwenden.
  • Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung sparen Sie jeden Monat Geld in einem Vertrag an.
  • In diesen Verträgen gibt es die Option, eine Todesfallabsicherung mit einzuschließen, was den Beitrag in die Höhe treibt.
  • Bei Tod der versicherten Person vor Vertragsende, wird mindestens das angesparte Guthaben ausgezahlt (plus die evtl. eingeschlossene Todesfallabsicherung).
  • Zu Vertragsende steht das eingezahlte Kapital und die Zinsen als komplettes Guthaben zur Verfügung.


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FOLGENDE ZUSATZOPTIONEN STEHEN BEI DER RLV ZUR VERFÜGUNG

  • Sofortleistung


    Im Fall der Fälle leisten wir erste Hilfe für die Hinterbliebenen: mit zehn Prozent der Versicherungssumme, bis zu 10.000 Euro. Ihre Hinterbliebenen müssen also nicht erst warten, bis die Leistungsprüfung abgeschlossen ist, und dürfen die Soforthilfe in jedem Fall behalten.


  • Extraleistung schwere Krankheit


    Ein plötzlicher Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder eine Krebsdiagnose gefährden auch Ihre Zukunftspläne. Nehmen Sie sich die Auszeit, die Sie brauchen. Wir unterstützen Sie mit zehn Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, bis zu 25.000 Euro. Damit können Sie sich beispielsweise auch teure Behandlungen und Fachärzte leisten.


  • Verlängerungsoption


    Sie erhöhen die Darlehenslaufzeit oder nehmen einen zweiten Kredit auf? Keine Sorge! Bei Delta Direkt haben Sie die Option, Ihre Absicherung einmalig um bis zu 15 Jahre zu verlängern.


  • Nachversicherungsgarantie Plus


    Es kommt oft anders, als man denkt. Gut, wenn man seine Versicherungssumme ohne bestimmten Grund alle drei Jahre um 25.000 Euro erhöhen kann. Und es geht noch besser: In bestimmten Lebenssituationen wie Heirat, Karriere oder Aufnahme eines Darlehens zur Modernisierung der eigenen Immobilie können Sie Ihren Schutz sogar um jeweils 50.000 Euro erhöhen. In den ersten sechs Monaten ist dieser Schutz automatisch inbegriffen und gilt bis zu einer Gesamtabsicherung von 400.000 Euro.


  • Kinder-Soforthilfe


    Auch wenn Ihr Kind an einer Krankheit wie zum Beispiel Krebs oder Kinderlähmung erkrankt, helfen wir Ihnen. Mit einer Sofortleistung von zehn Prozent der Versicherungssumme (maximal 25.000 Euro) unterstützen wir Sie finanziell in dieser schwierigen Zeit.


  • Extra-Kindergeld


    Im Ernstfall bei Tod des Elternteils bekommt jedes Kind unter sieben zusätzlich ein Jahr lang ein monatliches Kindergeld in Höhe von 200 Euro (insgesamt 2.400 Euro)


  • Kindermitversicherung


    Im schlimsten Fall sind Kinder mitvesichert mit einerTodesfallleistung für Kinder zwischen dem dritten und 18 Lebensjahr mit mindestens zwei Prozent der Versicherungssumme und maximal 5.000 Euro in bar für alle leiblichen und adoptierten Kinder.


  • Extraleistung Pflege


    Ein plötzlicher Pflegefall kann Umbaumaßnahmen erfordern, die sich schnell auf einen vier- bis fünfstelligen Betrag summieren. Sichern Sie sich ab! Wir erbringen eine einmalige Kapitalleistung von zehn Prozent der Versicherungssumme bis zu 25.000 Euro.


Machen Sie nicht diese 2 schlimmen Fehler:

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